Rechtsschutzversicherung
Im Alltag kann es schnell zu Situationen kommen, in denen der Weg zum Anwalt notwendig wird. Ein eventuell daraus resultierender Rechtsstreit ist meistens sehr teuer. Mit einer Rechtsschutzversicherung können Sie vorsorgen, dass die entstehenden Kosten nicht den eigenen finanziellen Rahmen sprengen.
Was ist versichert?
Die im vereinbarten Umfang erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers bzw. des Versicherten.
Wer ist versichert?
Je nach Vereinbarung sind folgende Personen versichert:
- Versicherungsnehmer
- Ehe- und Lebenspartner
- Kinder – sofern diese unverheiratet und minderjährig sind. Volljährige Kinder sind mitversichert, längstens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegt berufliche Tätigkeit ausüben. Maximal jedoch bis zum 25. Lebensjahr
Welche Leistungen sind u.a. versicherbar?
Je nach vereinbartem Deckungsumfang kann folgendes versichert werden:
- Privat- und Berufs-Rechtsschutz
- Rechtsschutz für Eigentümer, Mieter und Vermieter von Wohnungen und Grundstücken
- Verkehrs-Rechtsschutz
- Fahrer-Rechtsschutz
Soweit vereinbart sind folgende Leistungsarten im Deckungsumfang enthalten:
Schadenersatz-Rechtsschutz, Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, Steuer-Rechtsschutz, Sozialgerichts-RS, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Welche Leistungen sind u.a. nicht versichert?
- Baurechtsstreitigkeiten
- Streitigkeiten aus dem Bereich des Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrechtes
- Streitigkeiten vor internationalen Gerichtshöfen
- Streitigkeiten des Versicherungsnehmers und mitversicherten Personen untereinander
- Vorsätzlich begangene Straftaten
Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?
Der Versicherer zahlt die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen notwendig sind abzüglich der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung
- Kosten des Anwaltes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige
- Kosten des Prozessgegner, soweit diese der Versicherte zu tragen hat
Zu beachten ist, dass für einzelne Bausteine der Rechtsschutzversicherung eine Wartezeit vereinbart wird. Für Versicherungsfälle die sich innerhalb dieser Wartezeit ereignen, besteht kein Versicherungsschutz.
Beispiele aus der Praxis




