Photovoltaikanlagenversicherung
Eine Photovoltaikanlage – Ihr Kraftwerk, das sich umweltschonend „selbstfinanziert“ und Sie unabhängiger von den großen Stromanbietern macht. Diese sensible Technik, ist zwangsweise auch den unschönen Seiten der Natur – wie z. B. Stürmen und Hagel – ausgeliefert. Auch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Diebstahl oder Vandalismus können dazu führen, dass Ihre geplanten Einnahmen schnell einbrechen. Zusammen mit den aufzubringenden Reparaturkosten verschiebt sich die berechnete Rentabilität der Anlage auf unbestimmte Zeit und wird eventuell nie erreicht.
Für wen ist die Versicherung?
Geeignet für alle Photovoltaikanlagenbetreiber insbesondere dann, wenn die Anlage kreditfinanziert ist.
Was ist versichert?
Alle Teile der Photovoltaikanlage insbesondere Module und Tragekonstruktion, Wechselrichter, Einspeise- und Erzeugungszähler, Verkabelung, etc.
Welche Gefahren und Schäden sind u. a. versicherbar?
Versichert sind alle Sachschäden, die durch nicht rechtzeitig vorhersehbare Ereignisse entstehen sowie das Abhandenkommen versicherter Sachen. Insbesondere durch:
- Bedienfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Vandalismus
- Überspannung, Induktion, Kurzschluss
- Brand, Explosion, Schmor- und Sengschäden
- Hagel, Sturm, Frost, Schneedruck
- Marder-/Tierbiss
Sofern vereinbart deckt die Photovoltaikanlagenversicherung auch die Kosten ab, die durch den Ertragsausfall der Anlage entstehen. Das heißt: Nach einem versicherten Schaden übernimmt der Versicherer die vertraglich festgelegte Einspeisevergütung des Energieversorgungsunternehmens – meist auf Basis fester Tagessätze.
Zusätzlich versicherbar sind Elementarschäden (Überschwemmung, Erdbeben Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Rückstau).
Welche Gefahren und Schäden sind u. a. nicht versichert?
- Vorsatz des Versicherungsnehmers
- Kriegsereignisse, Kernenergie, innere Unruhen, Erdbeben
- betriebsbedingte normale oder vorzeitige Abnutzung und Alterung, vorhandene Mängel und Garantieschäden
Wo gilt die Versicherung?
Versicherungsschutz besteht für die montierte Anlage am Versicherungsort.
Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?
Die Versicherungssumme setzt sich zusammen aus dem Neuwert der Anlage zuzüglich der Kosten für die Installation (inkl. Eigenleistungen).
Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?
Durch den Versicherer werden die Reparaturkosten und ggf. der Ersatz der beschädigten Teile übernommen. Soweit vereinbart leistet der Versicherer auch Entschädigung für den Ertragsausfall. Zusätzlich werden bis zu bestimmten Entschädigungsgrenzen folgende Kosten übernommen: Aufräum- und Entsorgungskosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Erd-, Pflaster-, Maurerarbeiten.
Beispiele aus der Praxis




Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?
- Ertragsausfallversicherung: Nach einem versicherten Schaden in der Photovoltaikanlagenversicherung, kann die Anlage meist nicht unmittelbar wieder in Betrieb genommen werden. Oft dauert die Reparatur oder die Beschaffung der Ersatzteile längere Zeit. In diesem Zeitraum fehlen die geplanten Einnahmen der Anlage. Bei Abschluss einer Ertragsausfallversicherung übernimmt der Versicherer die vertraglich festgelegte Einspeisevergütung des Energieversorgungsunternehmens – meist auf Basis fester Tagessätze.
- Betreiberhaftpflichtversicherung: Da der Betreiber einer Photovoltaikanlage ein Gewerbe anmelden muss, um Strom in das öffentliche Netz einspeisen zu dürfen, besteht in der Regel kein Versicherungsschutz in der Privathaftpflichtversicherung. Denn das Betreiben der Anlage ist eine unternehmerische Tätigkeit. Um gegen Schadensersatzansprüche, die in Zusammenhang mit der Photovoltaikanlage stehen, versichert zu sein, empfiehlt sich der Abschluss einer Betreiberhaftpflichtversicherung.
- Montageversicherung: Gerade während der Montage einer Photovoltaikanlage können leicht größere Schäden z. B. durch Ungeschicklichkeit, höhere Gewalt und Diebstahl an der Anlage entstehen. Bis zur Übernahme durch den Besteller trägt das bauausführende Unternehmen die Gefahr für die zu errichtende Anlage. Deshalb empfiehlt sich für Installationsbetriebe und für die private Eigenmontage der Abschluss einer Montageversicherung.