Pferdehalter-Haftpflichtversicherung
Jeder Tierhalter kann auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden, sobald sein Tier einen Dritten schädigt. Und zwar ohne, dass es darauf ankommt, ob ihn ein Verschulden trifft (§ 833 BGB)! Gerade bei Personenschäden können extreme Kosten auf Sie zukommen. Aber auch Sachschäden können schnell die eigenen finanziellen Möglichkeiten übersteigen!
Für wen ist die Versicherung?
Ein „Muss“ für jeden Pferdebesitzer!
Was ist versichert?
Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter von Pferden zu privaten Zwecken. Der Versicherungsschutz besteht nur für die im Vertrag bezeichneten Tiere.
Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?
Personen-, Sach- und Vermögensschäden von Dritten, die durch das versicherte Tier verursacht werden und für die der Tierhalter haftet.
Zusätzlich versicherbar sind:
- Mietsachschäden, Tierhüterrisiko, Flurschäden
- Fohlen, Deckschäden, Private Kutschfahrten, Reitbeteiligungen, Unentgeltlicher Verleih (Fremd- und Gastreiter)
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
- Vorsatz
- Kernenergie, Krieg, innere Unruhen, Streik, Aussperrung und Verfügung von hoher Hand
- Gewerbliche Nutzung der Pferde (z.B. entgeltlicher Verleih, Reitunterricht, berufliche Teilnahme an Turnieren/Pferderennen)
- Alle Vermögensschäden, die nicht als Folge eines Sach- oder Personenschaden auftreten
Wo gilt die Versicherung?
Deutschlandweit und sofern vereinbart auch bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten.
Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung prüft zunächst, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sind diese nicht gerechtfertigt, wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab. Sämtliche Kosten bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Besteht die Forderung des Geschädigten zurecht, leistet die Haftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen.
Beispiele aus der Praxis

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?
- Tierkrankenversicherung: Im Krankheitsfall des Tieres oder bei einem Unfall können hohe Kosten auf den Besitzer zukommen. Damit Ihr Tier jedoch in jedem Fall optimal versorgt werden kann, empfiehlt sich eine Tierkrankenversicherung.
- Tierlebensversicherung: Je nach Wert des Tieres, ist auch eine zusätzliche Tierlebensversicherung sinnvoll.