Rechtsschutzversicherung
Im gewerblichen Bereich kann es schnell zu einem Rechtsstreit kommen, z. B. bei Streitigkeiten mit einem Arbeitnehmer oder Verstößen gegen das Datenschutzgesetz. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen dann oft hohe Kosten auf den Kläger bzw. Beklagten zu. Mit einer Rechtsschutzversicherung können Sie vorsorgen.
Für wen ist die Versicherung?
Für alle Firmen, die sich vor den finanziellen Risiken eines Rechtsstreites schützen wollen.
Wer ist versichert?
- Versicherungsnehmer
- Arbeitnehmer/-in in Ausübung ihrer Tätigkeiten für den Versicherungsnehmer
Was ist versichert?
Die im vereinbarten Umfang erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherten.
Welche Leistungen sind u. a. versicherbar?
- Rechtsschutz für Firmen und Selbstständige
- Verkehrs-Rechtsschutz
- Privat-Rechtsschutz für den Inhaber/Geschäftsführer
- Rechtsschutz für Eigentümer, Mieter und Vermieter von Wohnungen und Grundstücken
- Fahrer-Rechtsschutz
- Spezial-Straf-Rechtsschutz
- Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz
- Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte
- Forderungsmanagement
Soweit vereinbart sind folgende Leistungsarten im Deckungsumfang enthalten: Schadenersatz-Rechtsschutz, Arbeits-Rechtsschutz, Steuer-Rechtsschutz, Sozialgerichts-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten, Daten-Rechtsschutz vor Gerichten
Für bestimmte Berufsgruppen ist es möglich einen Firmen-Vertrags-Rechtsschutz abzuschließen.
Welche Leistungen sind u. a. nicht versicherbar?
- Baurechtsstreitigkeiten
- Streitigkeiten aus dem Bereich des Familien-, Lebenspartnerschafts und Erbrechtes
- Streitigkeiten des Versicherungsnehmers und mitversicherter Personen untereinander
- Kapitalanlagestreitigkeiten
- Streitigkeiten vor internationalen Gerichtshöfen und Verfassungsgerichten
- Vorsätzlich begangene Straftaten
Welche Leistungen werden im Schadensfall geleistet?
Der Versicherer zahlt die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen notwendig sind, abzüglich der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung.
- Kosten des Anwaltes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige
- Kosten des Prozessgegner, soweit diese der Versicherte zu tragen hat
Beispiele aus der Praxis

