Inhalts- und Betriebsunterbrechungsversicherung
Jeder Betrieb investiert zwangsläufig einen hohen Anteil des Umsatzes in Büroeinrichtung, Werkzeuge, Maschinen, etc. . Feuer-, Raub- und Naturgewalten können jedoch die Betriebseinrichtung oder den Warenbestand zerstören – und so den Betriebsablauf erheblich stören oder sogar zum Stillstand bringen. Der daraus entstehende Umsatzeinbruch ist eine gravierende Bedrohung der Existenz eines Betriebes.
Für wen ist die Versicherung?
Für alle Betriebe, die über Betriebseinrichtung, Waren, Vorräte und Werkzeuge verfügen.
Was ist versichert?
Bewegliche Sachen am Versicherungsort, wie: technische und kaufmännische Betriebseinrichtung, fertige und halbfertige Produkte sowie Rohmaterialien und Werkzeuge.
Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?
- Feuer – inkl. der Verrußungsschäden, die aufgrund eines Feuers entstehen
- Leitungswasser – Durchnässungsschäden an Betriebseinrichtung und Waren durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser
- Sturm/Hagel – insbesondere das Eindringen von Regen aufgrund von Sturm verursachter Gebäudeschäden
- Einbruchdiebstahl/Vandalismus – Ersatz des Diebesgutes und Beseitigung von Schäden an der Betriebseinrichtung durch Vandalismus
- Überschwemmung sowie weitere Naturkatastrophen – wie Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbrüche
- Auch durch Krankheit des Inhabers kann es zu einem Stillstand des Betriebs kommen. Auch dieses Risiko kann über eine Betriebsunterbrechungsversicherung gedeckt werden – teilweise auch ergänzend zu möglicherweise bereits bestehendem Schutz gegen Sachgefahren. Anders als bei Ihrem Krankentagegeld, welches ja nur auf Ihr Nettoeinkommen hin abgestimmt werden kann, darf die Leistung hier auch die eingangs beschriebenen Fixkosten Ihres Unternehmens mit beinhalten
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
- Schäden durch Krieg, Kernenergie, innere Unruhen
- In der Feuerversicherung: Sengschäden, Überspannungsschäden
- In der Einbruchdiebstahlversicherung: Schäden an Automaten sowie an verschlossenen Registrierkassen
- In der Leitungswasserversicherung: Schäden durch Wasserdampf, durch Plansch- oder Reinigungswasser, durch Schwamm und durch Sprinklerleckage
- In der Sturmversicherung: Schäden durch Sturmflut, Lawinen und durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz in nicht ordnungsgemäß geschlossene Öffnungen
- In der Elementarschadenversicherung: Schäden durch Sturmflut oder Rückstau
Grundsätzlich sind diese Ausschlüsse jedoch stellenweise auch versicherbar.
Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?
- Ersatz von versicherten Sachen – Reparatur bis hin zum Neuwertersatz nach einem Totalschaden.
- Aufräum- und Abbruchkosten – Aufräumen der Schadenstätte. Auch die Entsorgung von versicherten Sachen, die z. B. nach einem Brand als Sondermüll gelten, ist versichert.
- Bewegungs- und Schutzkosten – sofern nötig, wird auch unbeschädigtes Inventar, z. B. zu dessen Schutz bei den Aufräumarbeiten, entsprechend gelagert.
- Im Rahmen der separat zu beantragenden Betriebsunterbrechungsversicherung – die fortlaufenden Kosten und der entgangene Gewinn.
Wo gilt die Versicherung?
Versicherungsschutz besteht für die im Versicherungsvertrag genannten Sachen innerhalb der im Vertrag genannten Risikoorte.
Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?
Grundsätzlich entspricht die Versicherungssumme dem Neuwert und ist vom Versicherungsnehmer festzusetzen.
Beispiele aus der Praxis

Mehrere Aquarien werden zerschlagen, die Waschbecken mit Katzenstreu gefüllt und überflutet. Es entstehen erhebliche Durchnäßungsschäden an Inventar und Waren. Weiterhin werden die PC‘s im Büro zerstört.


