Gebäudeversicherung
So wie Ihr Wohngebäude, ist auch Ihre Betriebsstätte vor Beschädigungen, bis hin zur vollständigen Zerstörung durch Feuer, Leitungswasser und Naturgewalten, bedroht. Ein einziges dieser Ereignisse kann schlagartig enorme Schäden verursachen, die nicht aus den laufenden Einnahmen gedeckt werden können. Eine Situation, die für viele Unternehmen untragbar ist.
Für wen ist die Versicherung?
Wichtig für alle Betriebe, deren Betriebsgebäude Eigentum der Firma sind und für Eigentümer von vermieteten Betriebsgebäuden.
Was ist versichert?
Versichert ist das Betriebsgebäude inkl. verschiedener Einbauten, die Sie als Eigentümer vorgenommen haben wie z. B. fest verlegte Fußbodenbeläge, Klima- und Zentralheizungsanlagen, stationäre Maschinen, sanitäre Installationen und elektrische Anlagen, sofern diese in der Versicherungssumme erfasst sind.
Welche Gefahren sind versicherbar?
Grundsätzlich sind alle Gefahren einzeln versicherbar. Die „klassische“ Betriebsgebäudeversicherung beinhaltet die Gefahren:
- Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
- Leitungswasser (Rohrbruch, Frostschäden an Rohren)
- Sturm/Hagel
Zusätzlich versicherbar sind Elementarschäden (Überschwemmung, Erdbeben Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Rückstau)
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versicherbar?
Der Schutz einer Betriebsgebäudeversicherung gilt grundsätzlich nur für die im Vertrag genannten versicherten Gefahren.
Allgemeine Ausschlüsse:
- vorsätzlich herbeigeführte Schäden
- Schäden im Zusammenhang mit Kriegsereignissen, inneren Unruhen, Kernenergie
In der Feuerversicherung:
- Nutzwärmeschäden
- Sengschäden
In der Leitungswasserversicherung:
- Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser
- Schäden durch Schwamm, Regenwasser aus Fallrohren
In der Sturmversicherung:
- Schäden durch Sturmflut
- Schäden durch Lawinen
- Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Türen oder andere Öffnungen
In der Elementarschadenversicherung:
- Schäden durch Sturmflut
Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?
- Wiederherstellung von versicherten Gebäuden
- Reparatur beschädigter Gebäudeteile bis hin zum vollständigen Wiederaufbau nach einem Totalschaden
- Aufräum- und Abbruchkosten – Aufräumen der Schadenstätte einschließlich Niederreißen von stehen gebliebenen Teilen
- Auch die Entsorgung von Gebäudeteilen, die z. B. nach einem Brand als Sondermüll gelten,ist versichert.
Wo gilt die Versicherung?
Versicherungsschutz besteht für die im Vertrag genannten Gebäude des Betriebes.
Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?
Die Versicherungssumme entspricht dem Neuwert des Gebäudes. Dieser kann anhand eines Wertermittlungsbogens, eines Gutachtens oder durch Übernahme der Versicherungssumme eines Monopolvertrages bestimmt werden.
Beispiele aus der Praxis

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?
- Geschäftsinhaltsversicherung: Bei fast jedem Gebäudeschaden ist auch der Inhalt der Gebäude betroffen. Deshalb ist der Abschluss einer entsprechenden Geschäftsinhaltsversicherung sinnvoll.
- Glasversicherung: Sofern das Gebäude über größere Scheiben oder einen Wintergarten verfügt, beachten Sie bitte, dass über die Gebäudeversicherung nur die versicherten Gefahren versichert sind. Um die Scheiben gegen sämtliche Schäden zu versichern, empfiehlt sich eine zusätzliche Glasversicherung.
- Photovoltaikanlagen-Allgefahrenversicherung: Ggf. ist auch eine Photovoltaikanlagen-Allgefahrenversicherung mit einem weitergehenden Versicherungsschutz (Bedienfehler, Sabotage, etc.) empfehlenswert.