Unsere Leistungen

Altersvorsorgekonzepte für Unternehmer und Mitarbeiter

Unternehmen sind verpflichtet, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Betriebliche Altersvorsorge zu ermöglichen. Zudem ist die Betriebliche Altersvorsorge ein unverzichtbarer Bestandteil für die Sicherung des Einkommens im Alter. Damit Sie als Unternehmen eine attraktive Betriebliche Altersvorsorge anbieten können, entwickeln wir für Sie Konzepte, führen Beratungsgespräche mit den Mitarbeitern und übernehmen die Vertragsverwaltung für Sie.

Betriebliche Altersvorsorge steigert die Attraktivität Ihres Unternehmens als Arbeitgeber und wir helfen Ihnen dabei die betriebliche Altersvorsorge ganzheitlich und nachhaltig in Ihrem Unternehmen zu organisieren – ohne zusätzliche Kosten. So können Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren und gleichzeitig Ihren Beschäftigten einen noch attraktiveren Arbeitsplatz bieten.

Leistungen im Detail

  • Beratung zu möglichen Durchführungswegen

  • Entwicklung und Überprüfung Ihres Vorsorgekonzepts

  • Ausgestaltung einer Geschäftsführerversorgung

  • Berücksichtigung gesetzlicher Anforderungen

  • Ermittlung steuerlicher Einsparpotenziale

  • Angebotsanalyse und Angebotsvergleich

  • Durchführung von Mitarbeitergesprächen

  • Fortlaufende Verwaltung der Verträge

Betriebliche Altersvorsorge im Detail

Mitarbeiterinnen & Mitarbeiter, aber auch Geschäftsführerinnen & Geschäftsführer im Alter weiterhin finanziell unabhängig bleiben. Dafür kann auf verschiedene Durchführungswege zurückgegriffen werden, die durch den Arbeitgeber bezuschusst werden – der jeweilige Beitrag kann arbeitgeber-, arbeitnehmer-, oder auch mischfinanziert sein.

Neben der Steigerung der Attraktivität Ihres Unternehmens als Arbeitgeber, können auch steuerliche Begünstigungen als wesentlicher Vorteil angeführt werden – nicht nur für das Unternehmen an sich, sondern auch für jeden einzelnen Abreitnehmer. Die Begünstigungen sind durch den Gesetzgeber für verschiedene Durchführungswege vorgesehen. Der Arbeitgeber kann entscheiden, welchen Durchführungsweg er für sein Unternehmen zur Einrichtung der betrieblichen Altersvorsorge wählt.

Wir entwickeln entsprechende Vorsorgekonzepte und kümmern uns um die Umsetzung im Unternehmen – wir sind Ihr Partner in der Ausgestaltung eines Vorsorgekonzepts. Gerne können Sie sich schon einmal vorab einen Überblick verschaffen, die grundlegenden Informationen zur Betrieblichen Altersvorsorge finden Sie hier:

Wer kann die betriebliche Altersvorsorge nutzen?

Die betriebliche Altersversorgung umfasst alle Leistungen, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern aus Anlass des Beschäftigungsverhältnisses zur Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung. Die fünf verschiedenen Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge können von allen Personen, die sich in einem Angestelltenverhältnis befinden, genutzt werden. Darunter fallen Arbeitnehmer, angestellte und nicht beteiligte Geschäftsführer, minderheitsbeteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer sowie beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften.

 

Geschäftsführer und/oder Gesellschafter von Personengesellschaft sind selbstständige Unternehmer und nicht berechtigt mit sich selbst Geschäfte zu machen. Hier kommt nur eine private Rentenversicherung (wie z. B. die Riester- oder Rürup-Rente) in Frage.

 

Sind noch Fragen offen geblieben oder möchten Sie Weiteres zu diesem Thema erfahren? Kommen Sie auf uns zu, wir beraten Sie gerne.

Welche Wege der betrieblichen Altersvorsorge gibt es?

Die Wege der Betrieblichen Altersvorsorge erstrecken sich über Direktversicherungen, Pensionskassen, Pensionsfonds bis hin zu Direktzusagen und Unterstützungskassen.

 

Direktversicherungen werden vom Arbeitgeber als Lebens- oder Rentenversicherungsverträge zu Gunsten des Arbeitnehmers abgeschlossen. Die Bezugsberechtigung liegt beim Arbeitnehmer oder ggf. seinen Hinterbliebenen.

 

Pensionskassen sichern den Anspruch auf Versorgungsleistungen in Höhe des weggefallenen Erwerbseinkommens ab. die den Arbeitnehmern oder ggf. den Hinterbliebenen zustehen. Bei Pensionskassen handelt es sich um rechtlich eigenständige Versicherungsunternehmen.

 

Pensionsfonds sind, ähnlich wie Pensionskassen rechtliche eigenständige Versicherungsunternehmen, unterscheiden sich jedoch dadurch, dass die Leistungen ausschließlich in Rentenleistungen und Auszahlungsplänen ausgezahlt werden. In der Anlage seiner Mittel (der Gesamtheit der eingezahlten Beiträge) ist der Pensionsfonds frei und kann bei der Vermögensanlage somit auch höhere Risiken eingehen, soweit keine garantierten Zahlungen vereinbart wurden. Die Leistung orientiert sich entweder an einer Leistungs- oder an einer Beitragszusage.

 

Ein weiterer Durchführungsweg ist die Direktzusage: Hierbei handelt es sich um eine unmittelbare Zusage des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer auf Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge ohne die Einbeziehung eines Leistungsträgers. Der Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf die vereinbarten Leistungen.

 

Der Durchführungsweg der Unterstützungskasse wird dazu genutzt, um die Versorgungsverpflichtungen des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer zu leisten. Der Arbeitnehmer hat hierbei keinen eigenen Anspruch gegen die Unterstützungskassen, sondern nur gegen seinen Arbeitgeber, der sich zur Erfüllung seiner Versorgungspflichten einer Unterstützungskasse bedient.

 

Sind noch Fragen offen geblieben oder möchten Sie Weiteres zu diesem Thema erfahren? Kommen Sie auf uns zu, wir beraten Sie gerne.

Welche Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge gibt es für Geschäftsführer?

Grundsätzlich gelten für Geschäftsführer und Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft die gleichen Durchführungswege wie für angestellte Mitarbeiter eines Unternehmens.

 

Oftmals werden jedoch die verschiedenen Möglichkeiten für die betriebliche Altersversorgung eines Geschäftsführers und/oder Gesellschafters kombiniert, um einen möglichst großen Steuervorteil bei möglichst hoher Versicherungsleistung zu erzielen. Da oftmals besonders hohe Beträge in die Altersversorgung eines Geschäftsführers und/oder eines Gesellschafters investiert werden, bedarf es einer ganzheitlichen Planung, bei der die persönliche und finanzielle Situation der Person, des Unternehmens und beider Präferenzen abgewogen werden müssen. Rechtliche und steuerliche Gesichtspunkte sollten gegebenenfalls durch einen Steuerberater oder einen Juristen geprüft werden.

 

Sind noch Fragen offen geblieben oder möchten Sie Weiteres zu diesem Thema erfahren? Kommen Sie auf uns zu, wir beraten Sie gerne.

"Betriebliche Altersvorsorge ist ein Weitblick, der sich für Sie auszahlt. Wir sind Ihr Partner und kümmern uns um alles Wichtige."

ANTONIA BURGTORF, BETRIEBLICHES VERSICHERUNGSMANAGEMENT

Chancen und Vorteile für Arbeitgeber und Mitarbeiter

Betriebliche Altersvorsorge ist unverzichtbar, um das Einkommen im Alter zu sichern – nur einer von vielen Gründen, wieso Sie Ihren Mitarbeitern diese Möglichkeit aktiv anbieten sollten. Mit uns haben Sie den richtigen Partner, wenn es um die Beratung, Ausgestaltung und Verwaltung Ihres nachhaltigen Vorsorgekonzepts geht. Wir können aufgrund unserer langjährigen und vielseitigen Tätigkeit auf ein breites Spektrum an Erfahrungswerten zurückgreifen und sind dadurch mit vielen Unternehmensgrößen und Branchen vertraut.

  • Individuelles Vorsorgekonzept für Ihr Unternehmen

  • Mehrwert ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand

  • Höhere Attraktivität als Arbeitgeber

  • Möglichkeit der Portabilität: Mit- oder Übernahme bestehender bAV-Verträge

  • Berücksichtigung gesetzlicher Pflichten

  • Ganzheitliche Betreuung und Beratung ohne zusätzliche Kosten