| Richten Sie sich Ihr eigenes Steuersparkonto ein.
Im Jahr 2005 mußten deutsche Freiberufler zum ersten Mal 50 Prozent ihrer Rente versteuern. Bis zum Jahr 2040 steigt der Anteil für den Fiskus auf 100% der Bezüge weiter an. Dennoch hat z. Bsp. jeder vierte Arzt trotz der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts seine Altersvorsorge noch nicht endgültig geregelt. Über 60 Prozent aller Freiberufler können sich den Abschluss einer privaten Rentenversicherung vorstellen - und präferieren damit private Altersvorsorgeprodukte gegenüber fest verzinsten Wertpapieren oder einer Geldanlage in Aktien.
Nach Ansicht von Experten müssen Freiberufler, die sich bislang ausschließlich über Versorgungswerke abgesichert haben, mit erheblichen Versorgungseinbußen rechnen.
Im Gegenzug zur Rentenbesteuerung werden auch die Beiträge an die Versorgungswerke sowie an eine private Basisvorsorge schrittweise von der Steuer freigestellt:
In 2009 können 68 Prozent der Beiträge geltend gemacht werden. Leider sind die Beiträge nach oben gedeckelt. Maximal 20.000 € bei Ledigen und 40.000 € bei Verheirateten dürfen geltend gemacht werden. Sonderzahlungen sind bis zu den genannten Grenzen jederzeit möglich! |