Inhalts- und Betriebsunterbrechungsversicherung

Jeder Betrieb investiert zwangsläufig einen hohen Anteil des Umsatzes in Büroeinrichtung, Werkzeuge, Maschinen, etc. . Feuer-, Raub- und Naturgewalten können jedoch die Betriebseinrichtung oder den Warenbestand zerstören - und so den Betriebsablauf erheblich stören oder sogar zum Stillstand bringen. Der daraus entstehende Umsatzeinbruch ist eine gravierende Bedrohung der Existenz eines Betriebes.

Für wen ist die Versicherung?

Für alle Betriebe, die über Betriebseinrichtung, Waren, Vorräte und Werkzeuge verfügen.

Was ist versichert?

Bewegliche Sachen am Versicherungsort, wie: technische und kaufmännische Betriebseinrichtung, fertige und halbfertige Produkte sowie Rohmaterialien und Werkzeuge.

 

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

  • Feuer - inkl. der Verrußungsschäden, die aufgrund eines Feuers entstehen
  • Leitungswasser – Durchnässungsschäden an Betriebseinrichtung und Waren durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser
  • Sturm/Hagel – insbesondere das Eindringen von Regen aufgrund von Sturm verursachter Gebäudeschäden
  • Einbruchdiebstahl/Vandalismus – Ersatz des Diebesgutes und Beseitigung von Schäden an der Betriebseinrichtung durch Vandalismus
  • Überschwemmung sowie weitere Naturkatastrophen – wie Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbrüche

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

  • Schäden durch Krieg, Kernenergie, innere Unruhen
  • In der Feuerversicherung: Sengschäden, Überspannungsschäden
  • In der Einbruchdiebstahlversicherung: Schäden an Automaten sowie an verschlossenen Registrierkassen
  • In der Leitungswasserversicherung: Schäden durch Wasserdampf, durch Plansch- oder Reinigungswasser, durch
  • Schwamm und durch Sprinklerleckage
  • In der Sturmversicherung: Schäden durch Sturmflut, Lawinen und durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder
  • Schmutz in nicht ordnungsgemäß geschlossene Öffnungen
  • In der Elementarschadenversicherung: Schäden durch Sturmflut oder Rückstau
  • Grundsätzlich sind diese Ausschlüsse jedoch stellenweise auch versicherbar.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

  • Ersatz von versicherten Sachen – Reparatur bis hin zum Neuwertersatz nach einem Totalschaden.
  • Aufräum- und Abbruchkosten – Aufräumen der Schadenstätte. Auch die Entsorgung von versicherten Sachen, die z.B.
  • nach einem Brand als Sondermüll gelten, ist versichert.
  • Bewegungs- und Schutzkosten – sofern nötig, wird auch unbeschädigtes Inventar, z.B. zu dessen Schutz bei den Aufräumarbeiten, entsprechend gelagert.
  • Im Rahmen der separat zu  beantragenden Betriebsunterbrechungsversicherung - die fortlaufenden Kosten und der entgangene Gewinn.

Schadenbeispiele aus der Praxis

Einbruch und Vandalismus im Zoo- und Angelgeschäft
In der Nacht brechen Unbekannte in ein Zoo- und Angelgeschäft ein. Da die Kassen leer sind und auch sonst keine nennenswerte Beute gemacht werden kann, randalieren die Täter aus Enttäuschung hierüber.
Mehrere Aquarien werden zerschlagen, die Waschbecken mit Katzenstreu gefüllt und überflutet. Es entstehen erhebliche Durchnäßungsschäden an Inventar und Waren. Weiterhin werden die PC‘s im Büro zerstört.

Brand in Gemischtwarenhandel
Durch einen technischen Defekt in der Elektronik einer Kühltruhe entstand ein relativ kleines Feuer in einem Gemischtwarenhandel. Glücklicherweise griff das Feuer nicht auf den kompletten Laden über. Abgesehen von der Neuanschaffung für die Kühltruhe in Höhe von 1.500 Euro, kamen auf den Besitzer 10 Tage Reinigungsarbeiten für die Entfernung der Verrußungen an der Einrichtung hinzu.

Weitere Schadenbeispiele

Überflutung eines Elektroniklagers
Bedingt durch schwere und lang anhaltende Niederschläge wurde das Kanalsystem völlig überlastet. Die Wassermassen konnten nicht schnell genug abfließen und gelangten in die Kellerschächte einer Elektronikfirma, die dort fertige und halbfertige Ware lagerte. Das Wasser stand ca. 40 cm hoch und vernichtete somit alle bereits produzierten Lieferungen der nächsten 6 Wochen.

Dach einer Lagerhalle abgedeckt
Auf Grund eines schweren Herbststurms wurde von einem Großhändler für Spielwaren das Dach einer Lagerhalle auf über 20 m² abgedeckt. Als Folge konnte nun Regen und Hagel ungehindert die in der Halle gelagerten Waren durchnässen. In den meisten Fällen war eine wirtschaftlich sinnvolle Reparatur nicht mehr möglich.

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

Grundsätzlich entspricht die Versicherungssumme dem Neuwert und ist vom Versicherungsnehmer festzusetzen.

Wo gilt die Versicherung?

Versicherungsschutz besteht für die im Versicherungsvertrag genannten Sachen innerhalb der im Vertrag genannten Risikoorte.