Heute informieren wir Sie wieder über interessante Themen:

 

  • "Herbstzeit" ist "Auto-Zeit"!
  • Staatsanwälte klingeln nicht!
  • D&O-Versicherung
  • Ein gut durchdachter Versicherungsschutz
  • Höhere Altersgrenzen bei der Rente - Garantiezins sinkt!
  • Es ist nichts beständig als die Unbeständigkeit (Versicherungs-Check)

 

Wir wünschen Ihnen nun viel Spaß beim Lesen.

 

Mit den allerbesten Wünschen,

Ihr Team vom Assekuranz Maklerhaus

"Herbstzeit" ist "Auto-Zeit"!

Wie jedes Jahr steht der Herbst im Zeichen der Kfz-Versicherung. Wir analysieren für Sie diverse Tarife einiger Kfz-Versicherer und bringen Licht in den „Tarif-Dschungel“. Wie immer stehen dabei Preis und Leistung bei uns im Vordergrund. Sie haben Ihr Fahrzeug noch nicht bei uns versichert? Dann fordern Sie unseren Vergleich für Ihr Fahrzeug bei uns an. Den dafür notwendigen Kfz-Fragebogen für Ihre technischen Daten finden Sie hier. Ein Versicherungswechsel ist in den meisten Fällen bis zum 30.11.2011 möglich. Sie brauchen sich dabei um nichts zu kümmern, denn die Abwicklung übernehmen wir für Sie.

 

Weitere Informationen zur KFZ-Versicherung für Privatpersonen finden Sie hier.

Informationen zur betrieblichen Kraftfahrtversicherung finden Sie hier.

Staatsanwälte klingeln nicht! - Wie schnell Selbständige in die Mühlen der Justiz geraten...

Unsere Lösung: Spezial-Straf-Rechtsschutz

 

Der bloße Vorwurf genügt

Es gibt viele Situationen, die dazu führen können, dass Sie – auch unverschuldet – plötzlich in strafrechtliche Ermittlungen verwickelt werden. Die bloße Vermutung bzw. der Vorwurf, eine Straftat begangen zu haben, kann ein Ermittlungsverfahren in Gang setzen.

 

Dazu das Interview mit Herr RA Guttmann, Anwalts-Sozietät Guttmann, Joachim & Reader, München.

 

Herr Guttmann, als Rechtsanwalt haben Sie sich seit einigen Jahren auf das Strafrecht spezialisiert. Dann zählen ja nur Kriminelle zu Ihrem Mandantenkreis?

Guttmann: Ich bitte Sie! Heute kann praktisch jeder Unternehmer Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren werden. Die Anzahl an Gesetzen und Verordnungen ist so umfangreich wie noch nie. Alle zu kennen und diesen auch gerecht zu werden, ist für den Laien so gut wie unmöglich. Unbeabsichtigt bewegt sich daher jeder gelegentlich am Rande eines Gesetzesverstoßes. Aber das Wort kriminell – das ist ganz sicher verfehlt!

Wie kann denn nun so ein Ermittlungsverfahren ausgelöst werden?

Guttmann: Der bloße Verdacht eines Fehlverhaltens genügt, um die Staatsanwaltschaft auf den Plan zu rufen. Es reicht schon, wenn ein Außenstehender lediglich einen Verdacht äußert. Denken Sie hier zum Beispiel an Steuerstrafverfahren. Auch betriebliche Unfälle ziehen oft staatsanwaltschaftliche Neugierde nach sich. Dann wird beispielsweise wegen der Nichteinhaltung von Umweltverordnungen, Gefahrgut- oder Unfallverhütungsvorschriften ermittelt.

Welche Folgen kann ein solches Verfahren für den Beschuldigten haben? Guttmann: Dies hängt natürlich in besonderer Weise von dem Vorwurf ab. Im Umweltrecht zum Beispiel werden jährlich annähernd 40 000 Verstöße verfolgt. Dabei geht es nicht nur um Geldstrafen, in besonders schweren Fällen drohen sogar Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren. Aber dies ist ja nur die eine Seite. Viele Ermittlungsverfahren werden auch wieder eingestellt. Was aber neben den Kosten bleibt, ist ein peinlicher Imageverlust, den das Unternehmen durch ein langwieriges in Kauf nehmen muss.

Und wie kann sich ein Unternehmer vor diesen Auswirkungen schützen? Guttmann: Nach Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ist es die Aufgabe des Verteidigers, einen Strafprozess möglichst abzuwehren, um negative Folgen wie Rufschädigung oder sogar eine Gewerbeuntersagung für den Mandanten zu verhindern. Da hat jeder Kollege so seine eigenen Methoden. Kostspielig wird es auf jeden Fall. Gut für den, der sich gegen diese finanziellen Folgen durch einen Spezial-Straf- Rechtsschutz absichert.

Wie meinen Sie das?

Guttmann: Der Mandant sollte sich vor dem Kostenrisiko schützen. Genau hier setzt der Spezial-Straf-Rechtsschutz an: Ist der Mandant mit diesem Produkt rechtsschutzversichert, trägt der Versicherer die notwendigen Kosten des Rechtsanwaltes, des Gerichtes und des Sachverständigen, auch wenn es sich um den Vorwurf einer ausschließlich vorsätzlich begehbaren Straftat handelt. Das gab es bis zur Einführung dieser Rechtsschutz- Variante nicht.

Wir sind gespannt: Haben Sie ein Beispiel parat?
Guttmann: Ja, gegen einen meiner Mandanten wurde ein staatsanwaltschaftliches Verfahren eingeleitet, weil er vorsätzlich Umweltvorschriften missachtet haben soll. Zur Untermauerung meiner Verteidigung holte ich ein privates Sachverständigen- Gutachten ein. Das Gericht vermochte dieses nicht vollständig zu widerlegen und stellte das Verfahren in der Hauptverhandlung wegen Geringfügigkeit auf Staatskosten ein. Nicht erstattet werden durch den Staat meine Anwaltsgebühren sowie die Kosten für das private Gutachten. Die hat bei einer solchen Verfahrensbeendigung der Mandant zu zahlen. Und da können schnell mal über 7 000 Euro zusammenkommen.

Welche weiteren Vorteile bietet der Spezial-Straf-Rechtsschutz?

Guttmann: Gerade private Gutachten sind oft eine wichtige Unterstützung meiner Verteidigung. Die angemessenen Kosten dafür übernimmt der Versicherer. Außerdem ist es möglich, dass der Rechtsschutzversicherer die Kosten eines eventuell auftretenden Nebenklägers übernimmt.

Welche persönlichen Erfahrungen haben Sie mit den Versicherern gemacht? Werden Deckungszusagen und Kostenzahlungen schnell und reibungslos vorgenommen?

Guttmann: Deckungszusagen kommen meist schnell und unkompliziert. So kann ich mich dann ganz auf die Verteidigung konzentrieren. Bei der Abwicklung der Anwaltsgebühren braucht sich der Mandant um nichts zu kümmern. Die rechne ich direkt mit dem Versicherer ab.

Herr Rechtsanwalt, Sie sind ein erfahrener Strafverteidiger. Was empfehlen Sie den Leserinnen und Lesern von Recht & Gewerbe?

Guttmann: Der Fall der Fälle ist schon unangenehm genug. Finanziell durch einen Spezial-Straf-Rechtsschutz abgesichert zu sein, ist für den Mandanten – und übrigens auch für mich – ein beruhigendes Gefühl. Denn die Prozesskosten können, wie ich schon sagte, enorme Höhen erreichen. Ich rate allen Selbstständigen, sich rechtzeitig um einen Spezial-Straf-Rechtsschutz zu kümmern – ist der Fall erst eingetreten, ist es zu spät.

 

Schadenkostenbeispiel „Betriebsstättenunfall“

Mit dem Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung muss sich der Hersteller von Tiefladeanhängern auseinandersetzen. Grund: Der Arbeitnehmer eines Kunden verletzte sich erheblich beim Hochklappen der Rampen an einem dieser Tieflader durch einen plötzlich hochschnellenden Rampenheber. Daraufhin wurde das Unternehmen beschuldigt, auf solche Gefahren nur ungenügend hingewiesen zu haben. Zudem sei eine Rückrufaktion nur mangelhaft durchgeführt worden. Die Staatsanwaltschaft leitete zunächst ein Ermittlungsverfahren gegen „Unbekannt“ ein und stellte es trotz einer Firmenstellungnahme eines Rechtsanwaltes sowie eines Sachverständigengutachtens nicht ein. Das Verfahren wurde dann auf den verantwortlichen Geschäftsführer als Beschuldigten ausgeweitet. Der Hauptabteilungsleiter des Unternehmens wurde als Zeuge vernommen. In der Hauptverhandlung wurde der Geschäftsführer wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt.

 

I. Kosten im Ermittlungsverfahren (EUR):

1. Firmenstellungnahme (RA1) Gebühr nach Honorarvereinbarung 15 Std. à 250,00 EUR 3.750,00

2. Sachverständigengutachten Gebühr nach Honorarvereinbarung 50 Std. à 200,00 EUR 10.000,00

3. Verteidigung des Geschäftsführers (RA2) Gebühr nach Honorarvereinbarung 45 Std. à 300,00 EUR 13.500,00

4. Zeugenbeistand für den Hauptabteilungsleiter (RA3) Gebühr nach Honorarvereinbarung 10 Std. à 250,00 EUR 2.500,00

Gesamtkosten im Ermittlungsverfahren (EUR): 29.750,00

 

II. Kosten im Hauptverfahren (EUR):

1. Verteidigung des Geschäftsführers (RA2) Gebühr nach Honorarvereinbarung 20 Std. à 300,00 EUR 6.000,00

2. Reisekosten Gebühr nach Honorarvereinbarung 6 Std. à 300,00 EUR 1.800,00

3. Gerichtskosten gemäß Gerichtskostengesetz 120,00 Gesamtkosten im Hauptverfahren (EUR): 7.920,00

Gesamtkosten im Ermittlungs- und Hauptverfahren (EUR) 37.670,00

 

Lassen Sie sich von uns beraten oder fordern einen individuellen Vorschlag an! Zum Kontaktformular gelangen Sie hier.

D&O-Versicherung

D&O steht für Directors & Officers Liability Insurance und versichert Mitglieder einer Unternehmensleitung (Vorstand, Geschäftsführer, Aufsichtsrat) gegen Vermögensschäden, die wegen Managementfehlern gegen sie geltend gemacht werden. Angesichts der aktuell zu beobachtenden "Amerikanisierung" des deutschen Rechtssystems ist dies ein hohes Risiko, dem sich Unternehmensleiter mehr und mehr ausgesetzt sehen. Dabei können nur unwissentliche Fehlentscheidungen und ihre Folgen versichert werden.

 

Versicherungsnehmer der D&O-Versicherung ist die Firma, versichert werden können nur Mitglieder der Geschäftsführung, des Aufsichts- oder Beirates. Voraussetzung für eine Ersatzpflicht ist, dass das Geschäftsführungsmitglied wegen einer Pflichtverletzung in Ausübung seiner Tätigkeit für diese Firma auf Grundlage von § 823 BGB haftpflichtig gemacht werden kann. Dabei kann die Haftung sowohl von der Firma selber gegen ihren Mitarbeiter, als auch durch Dritte geltend gemacht werden. Insofern ist die D&O eine besondere Versicherungsart, da nach der üblichen Systematik von Haftpflichtversicherungen Eigenschäden nicht versicherbar sind.

 

Haftungsrisiken beim GmbH-Geschäftsführer

Aufgrund der intensiven Rechtsprechung sind Geschäftsführer einer GmbH, als häufigste Rechtsform von Firmen, nach § 43 GmbH-Gesetz für Vermögensschäden aus ihrer Tätigkeit haftbar zu machen, wenn

  • eine eindeutige Pflichtverletzung von allgemeinen Sorgfaltspflichten (z.B. Wahrung der Gesellschaftsinteressen) und speziellen Sorgfaltspflichten (z.B. Pflicht zur rechtzeitigen Konkurs- oder Insolvenzbeantragung) vorliegt,
  • ein Verschulden, also Vorsatz oder Fahrlässigkeit im Handeln oder Unterlassen von Handlungen, nachzuweisen ist. Dabei muss der GmbH-Geschäftsführer nach der gängigen Rechtssprechung beweisen, dass seine Handlung nicht vorsätzlich oder fahrlässig den Schaden herbeiführte und er mit kaufmännischer Sorgfalt seine Entscheidung abgewogen hat.
  • die GmbH im Innenverhältnis als Anspruchsteller im Schadenfall auftritt. Im Außenverhältnis haftet zunächst die GmbH gegenüber Dritten für Schäden Ihres (angestellten) Geschäftsführers. Die Gerichte urteilen dabei in Analogie zum § 31 BGB.

 

Bei Konkurs der GmbH haftet der Geschäftsführer einer GmbH persönlich mit seinem Privatvermögen gegenüber Sozialversicherungsträgern (BGH-Urteil) und den Steuerbehörden (BFH-Entscheidung) für nicht abgeführte Arbeitnehmeranteile bzw. nicht ordnungsgemäß entrichtete Steuern der Gesellschaft.

 

Auch das Unternehmen profitiert

Erfreulich für Manager ist, dass die Versicherungsprämien vom Unternehmen bezahlt werden - ist die Police doch auch für die Gesellschaft wichtig. Schließlich ermöglicht es eine D&O-Versicherung dem Management, sich auf seine verantwortungsvollen Aufgaben konzentrieren zu können, ohne sich Sorgen zu machen.

Was viele indes nicht wissen: Können der Führungskraft Fehler bei der Delegation von Aufgaben nachgewiesen werden, muss sie im Zweifel auch für Fauxpas von Mitarbeitern den Kopf hinhalten, wenn ein lückenhaftes Risikomanagement nachgewiesen werden kann.

Bei Forderung von Dritten kann es beispielsweise um die folgenden Sachverhalte gehen:

  • Ansprüche durch Kreditgeber und Lieferanten
  • Forderungen von Sozialversicherungsträgern
  • Forderungen des Fiskus

 

Für weitere Informationen klicken Sie hier.

Ein gut durchdachter Versicherungsschutz

Ein gut durchdachter Versicherungsschutz erlaubt nach Krankheit oder Unfall eine schnelle Rückkehr in den Beruf. Immer mehr Menschen wünschen sich die bestmögliche medizinische Behandlung im Krankheitsfall – und interessieren sich für die private Krankenversicherung. Nur so sichern Sie sich vertraglich die bestmögliche medizinische Versorgung die es gibt.

 

Wie sieht guter Versicherungsschutz aus. Was sind existenzielle und kostenintensive Risiken, die in jeder privaten Krankenversicherung abgedeckt sein sollten, um vor finanziellen und gesundheitlichen Einschränkungen für sein weiteres Leben zu schützen? Gerade in günstigen Grundschutz- und nicht heilbaren Primärarzttarifen sind die Kostenrisiken kaum einzuschätzen. Oft bleibt der Versicherungsnehmer bei diesen Tarifen auf einem großen Teil seiner Kosten sitzen.

 

Vielleicht sind Sie bereits privat krankenversichert, oder Sie interessieren sich für den richtigen Krankenversicherungsschutz.

 

Das sollte Ihr Vertrag auf jeden Fall können:

  • Hohe Erstattung bei Zahnersatz, Inlays, Implantaten
  • Keine Summenbegrenzung bei Krankenfahrstühlen
  • Lebenserhaltende Hilfsmittel werden erstattet
  • Mindestens der Höchstsatz der Gebührenordnung wird erstattet
  • Logopäde und Ergotherapeuten werden bezahlt (Schlaganfall!)
  • Vorsorgeuntersuchungen über GKV-Niveau
  • Ambulante Krankentransporte werden bezahlt
  • Eventuelle Geburtsanomalien von Kindern sind mitversichert
  • Es gibt eine Leistung bei gezielter Behandlung im Ausland
  • Das Haus- oder Primärarztprinzip gilt nicht im Notfall, oder im Ausland
  • Die Kostenübernahme einer Anschlussreha ist positiv geregelt

 

Wo finde ich diese Informationen?

Setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung. Wir führen für Sie einen qualifizierten Leistungstest durch und unterstützen Sie mit sensationell übersichtlichen Analysen. Das gilt sowohl für bestehende Verträge, als auch für neuen Versicherungsschutz.

 

Zum nachlesen: Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Teil 1 mit den Musterbedingungen des Verbandes der privaten Krankenversicherung (MB/KK) und Teil 2 mit den Tarifbedingungen.

 

Unterschiedliche Erstattungsgrundlagen für gesetzliche und private Krankenversicherung:

Für die gesetzliche Krankenversicherung gilt das Sachleistungsprinzip:

SGB V § 12 Wirtschaftlichkeitsgebot Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein, sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.

 

Die Erstattungsgrundlage für die private Krankenversicherung ist aber das Kostenerstattungsprinzip:

Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) § 1(2) Vergütungen darf der Arzt nur für Leistungen berechnen, die nach den Regeln der ärztlichen Kunst für eine medizinisch notwendige ärztliche Versorgung erforderlich sind. Der wichtigste Unterschied ist somit das Leistungsspektrum. Das Sachleistungs-, oder das Kostenerstattungsprinzip.

 

Noch ein Problem der gesetzlichen Krankenversicherung:

Im Krankenhaus dürfen alle Leistungen erbracht werden die nicht ausdrücklich verboten sind. Ambulant dürfen alle Leistungen erbracht werden die ausdrücklich erlaubt sind. Was für eine Zwickmühle. In der Praxis bedeutet das, dass jemand im Krankenhaus eine Behandlung von der gesetzlichen KV bezahlt bekommt. Wenn diese Behandlung nach seiner Entlassung fortgesetzt werden soll wird die Kostenübernahme abgelehnt. Und: Das Defizit der gesetzlichen Kassen für 2011 beträgt ca. 10 Mrd. EUR.

 

Sie haben also die Wahl: Möchten Sie lieber ausreichend, zweckmäßig, wirtschaftlich notwendig oder nach den Regeln der ärztlichen Kunst behandelt werden.

 

Weitere Informationen finden Sie hier.

Höhere Altersgrenzen bei der Rente - Garantiezins sinkt

Vom Gesetzgeber längst beschlossen ist die Rente mit 67. Zum 1.1.2012 erhöht der Gesetzgeber auch das Mindestalter für staatlich geförderte Altersvorsorge und für Betriebsrenten auf 62 Jahre. Wer seine staatlich geförderte Altersvorsorge schon mit 60 Jahren in Anspruch nehmen möchte, muss sich beeilen und noch in diesem Jahr einen Vertrag abschließen.

 

Betroffen sind auch private Lebens- und Rentenversicherungen. Für ab den 1.1.2012 abgeschlossene Verträge gilt nur dann, dass nur die Hälfte der Erträge einer Kapitalauszahlung mit dem individuellen Steuersatz versteuert muss, wenn der Vertrag mindestens eine Laufzeit von zwölf Jahren hat und nicht vor Ablauf des vollendeten 62. Lebensjahres in Anspruch genommen wird.

 

Ebenfalls zum 1.1.2012 sinkt der Garantiezins für alle Lebens- und Rentenversicherungen von 2,25 % auf 1,75 %. Wer also Wert auf den höheren Garantiezins legt, sollte unbedingt noch in diesem Jahr einen Vertrag abschließen.

"Es ist nichts beständig als die Unbeständigkeit." Immanuel Kant (1724-1804), dt. Philosoph

Oft werden geänderte Lebensumstände nicht sofort mit dem Thema „Versicherungen“ in Verbindung gebracht. Dadurch entstehen jedoch unter Umständen große, aber absolut vermeidbare Deckungslücken.

 

Nehmen Sie sich 5 Minuten Zeit und überlegen Sie anhand unserer Checkliste ob sich Änderungen in Ihrem privaten und beruflichen Umfeld ergeben haben.

 

Wir prüfen für Sie gerne, ob der bestehende Versicherungsschutz angepasst werden muss, oder ob sich die von Ihnen gemeldete Änderung nicht auf den Versicherungsschutz auswirkt.

 

Wir freuen uns über die Rücksendung Ihres Fragebogens per Post, Fax oder Mail und werden uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen!

 

Unsere Checkliste finden Sie hier.