Geringfügig Beschäftigte

Beschäftigte mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag, die im Monat nicht über 400,00 Euro verdienen oder in der Gleitzone (400,01 bis 800 Euro monatlich) liegen (auch für Studenten), können auch die bAV nutzen.

 

Derzeit gibt es rund 6,5 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland, die geringfügig beschäftigt sind; davon sind ca. 3 Mio. in einem dauerhaft angelegten Arbeitsverhältnis tätig. Besonders diese Beschäftigtengruppe ist vom Risiko der Altersarmut betroffen. Aufgrund des geringen Einkommens werden in der gestzlichen Rentenversicherung kaum Ansprüche für eine zukünftige Rente erworben und für eine private Vorsoge bleibt zuwenig übrig. Mit der sogenannten Minijob-Rente wurde die Möglichkeit geschaffen, dass auch geringfügig Beschäftigte von den Vorteilen der betrieblichen Altersvorsorge profitieren können – und das sogar, ohne Gehaltseinbußen.

 

Der Arbeitnehmer kann sich mit seinem Arbeitgeber auf eine Überstundenregelung einigen, ohne dass der Arbeitnehmer Abgaben an den Staat zahlen muss. Die Vergütung der Überstunden wird zu 100% der betrieblichen Altersversorgung zugeführt. Das Nettogehalt bleibt unverändert und der Status als geringfügig beschäftigter kann somit auch erhalten werden.

Vorteile für den Arbeitgeber

  • Es müssen keine zusätzlichen Kosten an die Minijobzentrale abgeführt werden
  • Verringerung der durchschnittlichen Lohnkosten
  • Die Beiträge zur Minijob-Rente sind zu 100% Betriebsausgaben
  • Die Beiträge sind steuer- und sozialabgabenfrei
  • Durch die vereinbarte Mehrarbeit steigt die Leistungsfähigkeit
  • Das Beschäftigungsverhältnis wird reizvoller
  • Stärkere Unternehmensbindung und Motivation der Mitarbeiter

Vorteile für den Arbeitnehmer

  • Zusätzliche Altersvorsorge, ohne Verdiensteinbußen
  • Der Status Minijobber bleibt erhalten
  • Die Sozialversicherungsfreiheit wird nicht angetastet
  • Sofort unverfallbare Versorgungsansprüche
  • Pfändungs- und Hartz IV sicher
  • Übertragung bei Arbeitgeber- oder Statuswechsel möglich

Übrigens: Geringverdienende können auch die Förderung nach dem Altersvermögensgesetz (Riester-Rente, etc.) in Anspruch nehmen, wenn sie einen Eigenbeitrag in Höhe von 4,9% zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten.

Extra Tipp

Besonders interessant ist die Minijob-Rente für Familienangehörige, die im „eigenen“ Unternehmen als geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer angestellt sind.