- Arbeiter, Angestellte und Auszubildende; Ein Berufsausbildungsverhältnis steht einem Arbeitsverhältnis gleich. Ausnahme Beamte
- Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst (können zwar abschließen, haben aber keinen Steuer- und Sozialversicherungsvorteil).
- Angehörige des Unternehmers mit steuerlich anerkanntem Arbeitsverhältnis
- GmbH Geschäftsführer und Vorstände
- GmbH Gesellschafter Geschäftsführer
- Personen, die aus Anlass der Tätigkeit für ein Unternehmen eine Zusage erhalten, (z. B. Handelsvertreter) können die Durchführungswege Unterstützungskasse und Pensionszusage nutzen