Wer kann die bAV nutzen?

  • Arbeiter, Angestellte und Auszubildende; Ein Berufsausbildungsverhältnis steht einem Arbeitsverhältnis gleich. Ausnahme Beamte
  • Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst (können zwar abschließen, haben aber keinen Steuer- und Sozialversicherungsvorteil).
  • Angehörige des Unternehmers mit steuerlich anerkanntem Arbeitsverhältnis
  • GmbH Geschäftsführer und Vorstände
  • GmbH Gesellschafter Geschäftsführer
  • Personen, die aus Anlass der Tätigkeit für ein Unternehmen eine Zusage erhalten, (z. B. Handelsvertreter) können die Durchführungswege Unterstützungskasse und Pensionszusage nutzen