Gründe für die Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung

Soziale Verantwortung

In Zukunft werden dreimal mehr Rentner als heute von nur halb so vielen Beitragszahlern für eine dreimal längere Rentenbezugsdauer bekommen. Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist somit eine wichtige Säule der Alterssicherung. Die meisten Menschen können Ihr Rentenproblem nicht privat lösen, denn der Aufbau einer leistungsfähigen kapitalgedeckten Altersvorsorge ist nur durch konsequentes und regelmäßiges Sparen in der Arbeitsphase möglich.

Staatliche Förderung

Die bAV ist der einzige Weg der staatlich gefördert wird und kapitalisierbar ist.

Gesetzliche Rahmen

Seit 2002 gilt: Will der AN mit Teilen seines Gehalts eine bAV aufbauen, ist der AG verpflichtet, diesem Wunsch nachzukommen- muss sich aber finanziell nicht daran beteiligen. Das Recht besteht nur bis zu einem Betrag von 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung. Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung nach § 1a Abs. 1 BetrAVG Tarifverträge Viele Tarifverträge sehen die Möglichkeit der Entgeltumwandlung aus Tariflohn vor. Auch der Gesetzgeber hat im neuen Betriebsrentengesetz ausdrücklich geregelt, dass Entgeltumwandlung aus Tariflohn nur möglich ist, wenn dies durch Tarifvertrag vorgesehen oder zugelassen wird, gemäß §17 Abs. 5 BetrAVG.

Herausforderung Arbeitsmarkt

Fach- und Führungskräftemangel

Gute und engagierte Mitarbeiter sind der Garant für den Unternehmenserfolg. Sie zu finden ist alles andere als einfach. Die Erfahrung zeigt, Gehaltserhöhungen allein reichen nicht aus. Investieren Sie mit einer intelligenten bAV Lösung in Ihre wichtigste Ressource: Ihre Mitarbeiter.

Der attraktivste Arbeitgeber gewinnt

Wertvolle Mitarbeiter im Unternehmen zu halten wird zur immer größeren Herausforderung.

Vorteile einer bAV

Arbeitgeber-Vorteile

  • Qualifizierte Mitarbeiter anwerben
  • Mitarbeiterbindung erhöhen Fluktuationskosten senken
  • Mitarbeiterzufriedenheit steigern
  • Prämien sind Betriebsausgaben
  • Lohnnebenkosten vermeiden
  • Administrative Tätigkeiten übernehmen wir auf Wunsch
  • Enthaftung durch die Kooperation mit zertifizierten Beratern

Arbeitnehmer-Vorteile

  • Deutliche Verbesserung der Rentensituation
  • Steuern sparen: Beiträge bis 4% der Beitragsbemessungsgrenze plus nochmals 1.800 EUR können jährlich steuerfrei angespart werden
  • Keine Sozialabgaben: Beiträge bis 4% der Bbg sind sozialabgabenfrei
  • Hartz-IV Sicher: Die Betriebsrente wird bei Arbeitslosen- und Sozialhilfe nicht angerechnet Portabilität: Der Arbeitnehmer kann die Rentenansprüche zum neuen Arbeitgeber mitnehmen
  • Vermögenswirksame Leistungen: Wenn der VL Beitrag für eine Betriebsrente verwendet wird sind diese Beiträge steuer- und sozialabgabenfrei. Sonst sind diese steuer- und sozialabgabenpflichtig. Daher eine besonders interessante Hebelwirkung. (Bis zu 140%)