Wer kann die bAV nutzen?

Nicht beteiligte angestellte Geschäftsführer

  • In der bAV ist der nicht beteiligte Geschäftsführer steuerlich und sozialversicherungsrechtlich als normaler Angestellter anzusehen
  • Da die Rentenlücke besonders hoch ausfällt, sollten Durchführungswege kombiniert oder nicht gedeckelte Durchführungswege gewählt werden

Minderbeteiligte Gesellschafter Geschäftsführer

  • Sie sind dem nicht beteiligten Geschäftsführer gleichgestellt
  • Ausnahme: Minderbeteiligte Gesellschafter Geschäftsführer haben zusammen die Mehrheit der Stimmrechte. Dann werden sie in der bAV als beherrschende Gesellschafter Geschäftsführer angesehen

Beherrschende Gesellschafter Geschäftsführer

  • Sie gelten sozialversicherungsrechtlich als selbständig, jedoch auch als Angestellte
  • Daher kann eine bAV gestaltet werden
  • Um Missbrauch zu vermeiden, müssen besondere Vorschriften beachtet werden

Geschäftsführer als Unternehmer und Inhaber von Personengesellschaften

  • Einzelkaufleute und Geschäftsführer einer KG, OHG und GmbH & Co kG können sich keine bAV gestalten