Steuerrechtliche Anforderungen

Nach folgenden Kriterien richtet sich die steuerliche Anerkennung von Pensionszusagen:

  • Worauf achtet der Betriebsprüfer
  • Klarheit und Rechtswirksamkeit der Vereinbarung
  • Nachzahlungsverbot
  • Ernsthaftigkeit
  • Wartezeit und Beobachtungszeit
  • Erdienbarkeit
  • Finanzierbarkeit
  • Angemessenheit der Pensionszusage, als auch der Gesamtvergütung
  • Unverfallbarkeitsfristen
  • Gesellschafterbeschluss

Steuerliche Auswirkung

Die versicherungsförmigen Durchführungswege haben klare und einfache Auswirkungen in der Anspar- und in der Bezugszeit.

 

Die Pensionszusage (Direktzusage, unmittelbare Versorgungszusage) hat hingegen erhebliche steuerliche Auswirkungen und wird daher vom Finanzamt kritisch betrachtet.

 

Viele Pensionszusagen sind nicht ausreichend refinanziert. D.h. die GmbH hat zwar versprochen, ihrem Geschäftsführer eine Pension zu zahlen. Sie kann es sich aber nicht leisten, dieses Versprechen einzuhalten, weil sie hierfür nicht genügend Rücklagen gebildet hat.

 

Der versorgungsberechtigte Geschäftsführer kann ohne erhebliche steuerliche Nachteile im Privatvermögen nicht auf die Leistungen aus der Pensionszusage verzichten.

 

In der Insolvenz der GmbH besteht das Risiko, dass die Altersversorgung des Geschäftsführers nicht mehr existent ist.

 

Oft ergeben sich nach oder während des Unternehmensverkaufs Streitigkeiten über die Zahlung der Pension.

 

Durch die Einführung des Bilanzmodernisierungsgesetzes, kurz „Bilmog“ wird grundsätzlich die Erstellung einer Handelsbilanz notwendig, in der die Verpflichtungen des Unternehmens gegenüber dem Versorgungsberechtigten „realistisch“ anzusetzen sind. Bei der deutlichen Mehrzahl der bestehenden Pensionszusagen wird dies zu ganz erheblich höheren Rückstellungen (in der Handelsbilanz) führen. Die Kreditwürdigkeit gegenüber den Banken wird dadurch wesentlich belastet werden.