Rückdeckung
Sind die Versorgungzusagen rückgedeckt fließen regelmäßige Beiträge. Hieraus werden künftige Rentenzahlungen geleistet. Am häufigsten handelt es sich bei der Rückdeckung um Rentenversicherungen. Bestenfalls um kongruente Rückdeckungen. Hier werden zu jedem Zeitpunkt Verpflichtungen erfüllt. Besonders biometrische Risiken (Invalidität, Berufsunfähigkeit, Hinterbliebenenversorgung) führen zu erheblichen finanziellen und bilanziellen Belastungen. Durch die Rückdeckungsversicherung werden diese Risiken plan- und bezahlbar.
Pensionszusage
Hat das Unternehmen Mitarbeitern eine Pensionszusage erteilt, muss bei Eintritt des Versorgungsfalles die notwendige Liquidität vorhanden sein. Hier kommt es regelmäßig zu einer Differenz zwischen vorhandenem Kapital aus der Rückdeckungsversicherung und erforderlichem Kapitalbedarf zur Finanzierung der Versorgungsverpflichtung.
Veränderte Zinssätze über lange Zeiträume und längere Lebenserwartungen sind häufige Ursachen. Niedrige Zinsphasen erhöhen den Kapitalbedarf.
Wichtig
Überprüfen Sie daher regelmäßig vorhandene Zusagen.

