Insolvenzschutz

Unterliegen die Zusagen zur betrieblichen Altersversorgung dem Betriebsrentengesetz, so sind diese grundsätzlich durch den Pensions-Sicherungs-Verein im Insolvenzfall gesichert.

 

Gesellschafter Geschäftsführer fallen nicht unter diesen Schutz. Sie müssen die Rückdeckungsmittel verpfänden.

 

Verpfändung der Rückdeckungsmittel


Die Verpfändungsformulare sollen mit dem Original-Versicherungsschein der Rückdeckungsversicherung im Unternehmen vorliegen.

 

Zu den Verpfändungsunterlagen gehören:

 

  1. Verpfändungsvereinbarung (Vereinbarung)
  2. Anzeige der Verpfändung (Anzeige)
  3. Bestätigung der Verpfändung durch die Versicherungsgesellschaft