Insolvenzschutz
Unterliegen die Zusagen zur betrieblichen Altersversorgung dem Betriebsrentengesetz, so sind diese grundsätzlich durch den Pensions-Sicherungs-Verein im Insolvenzfall gesichert.
Gesellschafter Geschäftsführer fallen nicht unter diesen Schutz. Sie müssen die Rückdeckungsmittel verpfänden.
Verpfändung der Rückdeckungsmittel
Die Verpfändungsformulare sollen mit dem Original-Versicherungsschein der Rückdeckungsversicherung im Unternehmen vorliegen.
Zu den Verpfändungsunterlagen gehören:
- Verpfändungsvereinbarung (Vereinbarung)
- Anzeige der Verpfändung (Anzeige)
- Bestätigung der Verpfändung durch die Versicherungsgesellschaft

