Formvorschriften
Versorgungszusagen müssen auf jeden Fall schriftlich abgefasst werden.
Gesellschafter Geschäftsführern brauchen einen Gesellschafterbeschluss, also die Genehmigung durch den Aufsichtsrat der Gesellschaft bzw. durch die Gesellschafterversammlung.
Die Zusage muss eindeutige Angaben enthalten zu:
- Art
- Form
- Voraussetzung und Höhe der zukünftigen Leistung

