Pensionskasse

Die Pensionskasse ist sowohl eine Versorgungseinrichtung, als auch eine Versicherungsgesellschaft. Dabei kann eine Beitrags- oder Leistungszusage erteilt werden. Auch die Riesterförderung kann über die Pensionskasse genutzt werden.

 

Der Arbeitgeber muss regelmäßig Beiträge entrichten. Diese Beiträge werden von der Pensionskasse nach den Vorschriften einer Versicherungsgesellschft angelegt.

 

Es bestehen für den Arbeitgeber keine weiteren Verpflichtungen. Die Verssorgungsanspruch des Arbeitnehmers richtet sich direkt an die Pensionskasse.

 

Die Pensionskasse kann sowohl betriebsintern als auch überbetrieblich organisiert sein.

Beurteilung

Die Merkmale der Pensionskasse unterscheiden sich im wesentlichen nicht von denen der Direktversicherung, gerade wenn es sich um eine überbetriebliche Kasse handelt. Im Hinblick auf die Kosten-Nutzen-Verteilung kommt die Pensionskasse nur für größere Unternehmen in Frage.

 

Der Vorausfinanzierungsgrad für die Versorgungsleistungen, Rentenanpassungen und Verwaltungskosten ist im Rahmen bestimmter steuerlicher Höchstgrenzen recht hoch. Eine Eigenbeteiligung der Arbeitnehmer an der Finanzierung ist möglich. Das Haftungsrisiko ist für den Arbeitgeber ist sehr gering.

 

Die Pensionskasse eignet sich zum Aufbau einer Grundversorgung der Arbeitnehmer.

 

Für Arbeitnehmer mit geringen Einkommen eignet sich die Abwicklung der Riesterförderung über die Pensionskasse.