Direktzusage
Dem Arbeitnehmer wird vom Arbeitgeber eine unmittelbare ggf. beitragsorientierte Leistungszusage erteilt. Dabei gibt es keine dritte Instanz (Versicherung, Verein, usw.), die dazwischen geschaltet ist.
Bei einer solchen Zusage sind die Gestaltungsmöglichkeiten vollkommen uneingeschränkt.
Die zukünftigen Leistungen müssen vom Arbeitgeber angespart werden, d.h. es müssen Rückstellungen gebildet werden, die auch steuerlich anerkannt werden, wenn eine Bilanz erstellt wird.
Das Risiko für die Erfüllung der zugesagten Leistung trägt allein der Arbeitgeber.
Es besteht jedoch die Möglichkeit dieses Risiko durch eine Rückdeckungsversicherung aufzufangen. Der Arbeitnehmer muss dieser Versicherung jedoch zustimmen.
Beurteilung
Bis zum Eintritt des Versorgungsfalls, wird die Solvenz des Unternehmens geschont, weil keine Zahlungen an ein außenstehendes Versorgungswerk geleistet werden müssen. Durch Entgeltumwandlung kann die Solvenz des Unternehmens sogar noch gestärkt werden.
Ein weiterer Vorteil ist auch, dass die Direktzusage eine gute steuerlich anerkannte Vorfinanzierung bietet.
Das Risiko eines frühen Versorgungsfalls, das im Unternehmen verbleibt, verringert sich mit steigender Anzahl der versicherten Personen. Außerdem kann das Risiko sowohl durch eine entsprechende Zusagegestaltung weiterhin verringert werden als auch durch eine Rückdeckungsversicherung komplett ausgeschaltet werden. Bei Abschluss einer Rückdeckungsversicherung wird jedoch der Liquiditätsvorteil aufgehoben.
Wird die Direktzusage arbeitgeberfinanziert, dann müssen weder Lohnsteuer noch Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden.
Geeignet ist die Direktzusage für mittelgroße Unternehmen. Dabei ergibt sich bei gleichbleibenden oder steigendem Mitarbeiterstamm ein vorteilhafter wirtschaftlicher Verlauf. Die Vorteile der Direktzusage zeigen sich bei Unternehmen mit guter Ertragslage, die Finanz- bzw. Investitionsbedarf haben.

