Direktversicherung

Der Arbeitgeber schließt zu Gunsten des bezugsberechtigten Arbeitnehmers bei einem Versicherungsunternehmen eine Rentenversicherung ab, für die er laufend die Beiträge entrichtet. Eine weitere Verbindlichkeit besteht für den Arbeitgeber nicht.

 

In der Direktversicherung ist sowohl die Beitragszusage sowie die Leistungszusage möglich. Auch kann die Riesterförderung über die Direktversicherung abgewickelt werden.

 

Die Direktversicherung sieht als Leistungsarten eine Leibrente, Hinterbliebenenrente. Ein Kapitalwahlrecht kann eingeräumt werden.

 

Für Verträge ab dem Jahr 2005 können Beiträge in Höhe von 4% der Beitragsbemessungsgrenze sowie zusätzlich 1.800€ steuerfrei aufgewendet werden. Dadurch kann auch für mittlere Einkommen eine ausreichende Versorgung erreicht werden.

 

Auf vor 2005 geschlossene Verträge werden weiterhin die alten Regelungen zur Besteuerung angewendet.

 

 

Beurteilung

Da die Direktversicherung durch das Alterseinkünftegesetz definiert wird, ist sie mit der Pensionskasse deckungsgleich.

 

Der steuerlich geförderte Rahmen ist so bemessen, dass Arbeitnehmer bei frühzeitigem Vertragsabschluss eine hohe Betriebsrente erwirtschaften können.

 

Durch die Möglichkeit zusätzlich 1.800€ an Beiträgen einzahlen zu können, wird die Sozialversicherungsersparnis weitherhin erhalten. Dies bietet eine Alternative zur bisherigen Pauschalversteuerung.

 

Der Liquiditätsabfluss erfolgt bei der Direktversicherung schon während der Anwartschaftsphase und wird durch den Versorgungsfall beendet. Ein Haftungsrisiko ist normalerweise nicht vorhanden. Auch müssen keine Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein geleistet werden.