Durchführungswege in der bAV
In der bAV gibt es fünf Durchführungswege, die das Betriebsrentengesetz (Betr.AVG) regelt:

Dem Arbeitnehmer wird vom Arbeitgeber eine unmittelbare ggf. beitragsorientierte Leistungszusage erteilt. Dabei gibt es keine dritte Instanz (Versicherung, Verein, usw.), die dazwischen geschaltet ist...

Der Arbeitgeber schließt zu Gunsten des bezugsberechtigten Arbeitnehmers bei einem Versicherungsunternehmen eine Rentenversicherung ab, für die er laufend die Beiträge entrichtet. Eine weitere Verbindlichkeit besteht für den Arbeitgeber nicht...

Die Rechtsform des Pensionsfonds kann eine AG oder ein Verein sein. Als Leistungen kann eine lebenslange Rente oder ein Auszahlungsplan vereinbart werden...

Die Pensionskasse ist sowohl eine Versorgungseinrichtung, als auch eine Versicherungsgesellschaft. Dabei kann eine Beitrags- oder Leistungszusage erteilt werden. Auch die Riesterförderung kann über die Pensionskasse genutzt werden...

Dem Arbeitnehmer wird vom Arbeitgeber eine ggf. beitragsorientierte Leistungszusage erteilt. Die Unterstützungskasse, die meistens ein Verein oder eine GmbH ist, übernimmt für den Arbeitgeber die Ausführung der Leistungszusage, dies beeinhaltet auch die Auszahlung der späteren Leistung...


